TopDownLaw

Unser Recht als Matrix.

  1. Grundprinzipien: Jede Rechtsordnung hat eine Spitze — die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung.
  2. Top Down: Darunter Stufe für Stufe — Baugesetze, Bundesverfassungsrecht, Bundes- und Landesgesetze (nebeneinander, nicht übereinander), Verordnungen, individuelle Rechtsakte (Bescheide, Urteile, Rechtsgeschäfte), Vollstreckungsakte; daneben das Unionsrecht (Anwendungsvorrang, Rang strittig). Jede Norm ist bedingt und bedingend: Sie beruht auf einer höheren und trägt die tiefere (Stufenbau der Reinen Rechtslehre: Kelsen, Merkl, Ringhofer). Nach dieser Regel bauen wir jede Matrix.
  3. Matrix: Jede Prüfung eine Matrix — Prüfschema AR-3.1.V Versetzung, bedingt durch § 101 ArbVG, bedingend für die Versetzung. Fallzeile 4: Zustimmung des Betriebsrats nötig.
  4. System: Wir denken das Recht nicht neu. Ähnlich reicht nicht. Wir verknüpfen das Recht neu: Jede Norm kennt ihre Abhängigkeiten, vertikal und horizontal. Was nicht zusammenpasst, fällt auf. Von der Pyramide zum Netz (Ost/van de Kerchove). Von Kelsen zur KI: Wir untersuchen, ob eine KI mit dem Stufenbau die Frontier-Modelle schlägt.
  5. Dynamik: Ändert sich eine Norm, weiß Clausl, was daran hängt — Abgleich mit dem RIS, jede Nacht.

Bauen Sie mit?

Heute: Arbeitsrecht, in Clausl. Das Ziel: 100 % des RIS als Matrix. Die Frage: Schlägt eine KI mit dem Stufenbau die Frontier-Modelle?

Nach oben · Film mit Ton, 1:29 · [email protected]

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